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Ganz Deutschland: Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden

[04.09.2008] Seit dem 1. Juni 2008 herrscht in Deutschland eine flächendeckende Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz. Das ursprünglich geplante Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten wird allerdings zunehmend aufgeweicht.

Mit Thüringen und Nordrhein-Westfalen ist nun auch in den beiden letzten Bundesländern ein Gesetz zum Nichtraucherschutz in öffentlichen Bereichen in Kraft getreten. Damit gilt ab jetzt in ganz Deutschland ein Rauchverbot in öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Behörden, Schulen, Hochschulen, Sport- und Kulturstätten, Flughäfen und Krankenhäuser. Hier ist das Rauchen nunmehr grundsätzlich verboten.

Das ursprünglich geplante Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten wird seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2008 zunehmend aufgeweicht. Demnach darf in kleinen Kneipen zumindest vorerst weiter geraucht werden. Eine Neufassung der Gesetze zum Nichtraucherschutz in Kneipen und Gaststätten durch die Länder muss bis 2010 erfolgen.

Rauchen gefährdet enorm die Gesundheit
Die Deutsche Krebsgesellschaft begrüßt ausdrücklich den flächendeckenden Nichtraucherschutz. Denn: Tabakrauch schädigt nahezu jedes Organ des Körpers, am stärksten die Atemwege und das Herzkreislaufsystem. Schätzungsweise neun von zehn Lungenkrebsfällen sind durch das Rauchen ausgelöst. Je früher mit dem Rauchen begonnen wird, desto größer sind die Gesundheitsgefahren und das Risiko für einen vorzeitigen Tod. Rauchen verkürzt das Leben um durchschnittlich zehn Jahre. Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 120.000 Menschen an rauchbedingten Krankheiten, mehr als 3.000 von ihnen, weil sie jahrelang passiv mitgeraucht haben.

Quelle:
Pressemitteilung der Deutschen Krebsgesellschaft vom 1. Juli 2008


 

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